Vorstand

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Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Vorstandsvorsitz, stellvertretender Vorstandsvorsitz und Schatzmeisterei bilden den geschäftsführenden Vorstand. Jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands vertreten den Verein immer gemeinsam. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.

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